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Rauchwarnmelder: Austausch nach 10 Jahren für private Wohnräume
In Niedersachsen gilt seit dem 1. November 2012 die Rauchmelder-Pflicht für alle Neu- und Umbauten. In bestehenden Bauten galt eine Übergangsfrist bist zum Jahresende 2015. Demnach mussten spätestens am 1. Januar 2016 alle Objekte, die unter das Gesetz fallen, mit einem Rauchwarnmelder ausgestattet sein.
Der regelmäßige Austausch der Rauchmelder im eigenen Zuhause oder dem vermieteten Wohnraum ist keine Empfehlung, sondern gesetzlich verpflichtend. Die DIN-Norm DIN 14676 (die sogenannte Anwendungsnorm für Rauchmelder) regelt verbindlich, dass nach 10 Jahren und maximal sechs Monaten alle Rauchmelder gegen neue Geräte ausgetauscht werden müssen.
Für Rückfragen stehen wir gern unter 05966 / 91958010 zur Verfügung.